Nationale Marktkontrollkampagne Biozidprodukte 2017-2018
Biozidprodukte dürfen nur dann vertrieben oder beruflich verwendet werden, wenn sie konform mit der Biozidprodukteverordnung in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen einer nationalen Marktkontrolle wurden 2017 und 2018 127 Biozidprodukte überprüft. Nur 12 der 127 kontrollierten Produkte waren rechtskonform auf dem Markt. Den ausführlichen Bericht des Bundesamtes für Gesundheit in den Sprachen d, f, i und e finden Sie hier: Bericht Biozide
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