Vorsorge gegen den Coronavirus (COVID19): Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis
Damit der gesteigerte Bedarf an Desinfektionsmitteln in der Bevölkerung gedeckt werden kann, hat die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit, des Bundesamts für Umwelt und des Staatssekretariats für Wirtschaft eine Allgemeinverfügung für Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis (Ethanol, Propanol) erlassen. Das bedeutet, dass alkoholische Desinfektionsmittel sofern sie den Vorgaben der Allgemeinverfügung entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind, ohne Zulassung verkauft werden dürfen. Die Allgemeinverfügung ist bis am 31.08.2020 gültig. Möchten Sie das Desinfektionsmittel darüber hinaus und ohne Unterbruch verkaufen, muss frühzeitig ein entsprechendes Zulassungsgesuch bei der Anmeldestelle Chemikalien eingereicht werden.
Link zur Allgemeinverfügung:
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2020/index_9.html
Hinweise zur Allgemeinverfügung und zur Etikettenvorlage:
https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflicht-hersteller/zulassung-biozidprodukte/ausnahmezulassung-fuer-desinfektionsmittel/vorlage-fuer-desinfektionsmittel-etiketten.html
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