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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Das Schweizer Chemikalienrecht

Seit August 2005 ist in der Schweiz ein Chemikalienrecht in Kraft, welches in grossen Teilen mit demjenigen der EU kompatibel ist. Die frühere Einteilung in Giftklassen wurde durch eine differenzierte Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen und Risikohinweisen (R-Sätze) abgelöst.

Das Chemikalienrecht in der EU ist momentan im Umbruch, was auch laufende Anpassungen des schweizerischen Chemikalienrechts nötig macht. So wurde unter anderem das neue global harmonisierte Kennzeichnungssystem GHS (Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) eingeführt, welches in der Schweiz neben der bisherigen Kennzeichnung auch bereits verwendet werden kann.

Was ist GHS?

Im Jahr 1992 legte die UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro fest, die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit zu vereinheitlichen (Kapitel 19 der Agenda 21). Die internationale Staatengemeinschaft erteilte den Vereinten Nationen das Mandat, ein solches harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem zu erarbeiten. Im Jahr 2003 wurde das GHS mit dem sogenannten „purple book" erstmals veröffentlicht. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und erscheint alle zwei Jahre in aktualisierter Fassung.

Das unmittelbare Ziel des GHS ist die weltweite Harmonisierung der Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme. Dies betrifft sowohl die Angleichung entsprechender Systeme aus unterschiedlichen Bereichen wie Transport, Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz als auch die länderübergreifende Harmonisierung von Systemen innerhalb eines Bereichs.

Alles Wissenswerte zum Thema GHS findet sich hier : www.cheminfo.ch