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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Chemikalien - Gesetzesänderungen und Fristen 2026

Im Jahr 2026 treten eine Reihe neuer Bestimmungen im Chemikalienrecht in Kraft und verschiedene Übergangsfristen laufen ab.
Das Kantonale Labor Zürich hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen und Links zu weiterführenden Informationen bereitgestellt:
Gesetzesänderungen 2026

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Unique Formula Identifier UFI

Mittels des eindeutigen Rezepturidentifikators UFI können Giftnotrufzentralen im europäischen Wirtschaftsraum und das Tox Info Suisse www.toxinfo.ch in der Schweiz gewisse Produkte und deren enthaltene Bestandteile schnell und eindeutig ermitteln.

Der UFI-Code wird auf der Etikette gefolgt auf «UFI:» mit einem 16-stelligen, alphanumerischen Code aufgeführt. Der Code wird durch Bindestriche in vier Abschnitte unterteilt.

UFI-Code in Produkteregister Chemikalien (RPC)

Um in Notfällen Tox Info Suisse zuverlässig den Zugriff auf den Eintrag eines Produktes im Schweizer Produkteregister Chemikalien (Produkteregister RPC) zu ermöglichen, muss die Herstellerin/Importeurin den Eintrag im Produkteregister mit dem auf der Etikette aufgeführten UFI-Code ergänzen.

EU-UFI versus CH-UFI

Die UFI-Codes auf Produkten aus dem europäischen Wirtschaftsraum EWR gelten auch in der Schweiz. Diese (EU-)UFI-Codes müssen lediglich bei den betreffenden Einträgen im Schweizer Produktregister Chemikalien ergänzt werden.

Für Produkte, die nur in der Schweiz und nicht im europäischen Wirtschaftsraum EWR in Verkehr gebracht werden, kann auf der Seite der Anmeldestelle Chemikalien ein Schweizer UFI-Code generiert und auf der Etikette angegeben werden. Die generierten UFI-Codes müssen ebenfalls bei den betreffenden Einträgen im Produkteregister ergänzt werden.

Spätestens Anfang 2026: UFI-Code auf Etikette

In der Schweiz wird der UFI-Code schrittweise eingeführt. Nach dem 1. Januar 2026 müssen von Herstellerinnen/Importeurinnen in Verkehr gebrachte Produkte mit einem UFI-Code versehen sein.

Produkte, die vor dem 1. Januar 2026 ohne UFI-Code in den Handel gebracht wurden, können vom Handel verkauft werden.

Welche Produkte müssen einen UFI-Code tragen?

Der UFI muss auf dem Etikett von Produkten aufgeführt werden, die physikalische Gefahren (Gefahrenhinweise H-2xx) oder Gesundheitsgefahren (Gefahrenhinweise H-3xx) aufweisen.

Produkte, die nicht als gefährlich eingestuft sind (keine Gefahrenhinweise, eventuell nur EUH-Sätze) oder nur als gefährlich für die Umwelt eingestuft sind (Gefahrenhinweise H4xx) müssen keinen UFI-Code tragen.

Etiketten von Stoffen müssen ebenfalls nicht mit einem UFI-Code versehen werden.

UFI-Codes müssen nicht nur auf Etiketten von Zubereitungen/Gemischen wie z.B. Reinigungsmitteln, sondern auch auf Biozidprodukten und Düngern sowie künftig auch auf Pflanzenschutzmitteln aufgeführt werden.

Weitere Fachinformationen

www.anmeldestelle.admin.ch (UFI)
www.anmeldestelle.admin.ch (Meldepflicht für Zubereitungen)
www.anmeldestelle.admin.ch (Produkteregister Chemikalien RPC)

Rechtliche Verweise

Chemikalienverordnung (ChemV, 813.11), Art. 15a, Art. 48
Biozidprodukteverordnung (VBP, 813.12), Art. 14a, Art. 38a
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, 814.81), Art. 3 a
Düngerverordnung (DüV, 916.171), Art. 44 Abs. 4

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Bevorstehende Gesetzesänderungen

In dieser Übersicht wurden durch das Kantonale Labor Zürich einige wichtige Änderungen zusammengestellt: Bevorstehende Gesetzesänderungen.

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Silberpatrone, Silberstab und ähnliche Mittel für die Desinfektion von Badewasser (Spa, Whirlpool,usw.)

Für die Wasserdesinfektion von Spa und Whirlpools werden oft auch Silberstäbe angeboten und eingesetzt. Sie wirken wie Desinfektionsmittel und fallen deswegen unter die Biozidprodukteverordnung. Damit diese in der Schweiz legal verkauft werden können, müssen sie durch die Behörden zugelassen sein. Weiterführende Informationen siehe Artikel vom 30.11.2023  Aktuell (admin.ch).

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Nationale Kampagne Aktivchlor

Zwischen der Herstellung und der Verwendung von Aktivchlorprodukten gibt es eine Reihe von Faktoren, die den Abbau des Aktivchlors beschleunigen können. Analysen aus dem Jahr 2022 zeigen, dass die Aktivchlorkonzentration bei fast der Hälfte der Produkte zu niedrig war: Kampagnenbericht Aktivchlor

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Nationale Marktkontrollkampagne Pflanzenschutzmittel für Private 2022

Im Jahr 2022 haben der Bund und die Kantone eine schweizweite Kontrollkampagne durchgeführt. Dabei haben sie das im Handel für Private zugängliche Sortiment an Pflanzenschutzmitteln (PSM) unter die Lupe genommen. Von fast 6000 kontrollierten Produkten wurden 6% als nicht-konform beanstandet und das Angebot in den Verkaufsstellen entsprechend bereinigt.

Marktkontrolle PSM für Private

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Informationsbroschüre "Herbizid- und Biozidverbot auf Strassen, Wegen und Plätzen"

Pflanzenschutzmittel (PSM) gefährden die Umwelt. Sie dürfen beruflich oder gewerblich nur unter der Anleitung von Personen verwendet werden, die eine spezielle Fachbewilligung besitzen. Zudem dürfen sie nicht überall eingesetzt werden. Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvertilgungsmitteln) ist auf und entlang von Strassen, Wegen und Plätzen sowie in einem 50 cm breiten Streifen auf beiden Seiten dieser Flächen seit vielen Jahren ganz verboten.

Die neue Broschüre richtet sich in erster Linie an Fachpersonen der öffentlichen Verwaltung und Unterhaltdienste in Gemeinden und Kantonen. Sie informiert über das Herbizid-¬ und Biozidverbot auf Wegen, Strassen, Plätzen, Terrassen und Dächern, zeigt alternative Unterhaltsmethoden und mögliche Umgestaltungen auf und enthält Tipps für eine aktive Kommunikation gegenüber der Bevölkerung und anderen Akteuren.

Titel Version Beschreibung Download
pdf Herbizid- und Biozidverbot auf Strassen, Wegen und Plätzen Informationsbroschüre Download Vorschau

 

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Merkblatt zu Fluoralkylsilanol-Verbindungen

Der Umgang mit Fluoralkylsilanol-Verbindungen kann zu akuten Gesundheitsschädigungen oder Hospitalisierungen von Arbeitnehmenden führen. Aus diesem Grund wurde vom SECO ein Merkblatt in enger Zusammenarbeit mit der SUVA, unter Berücksichtigung der Kommentare der gemeinsamen Anmeldestelle für Chemikalien sowie weiteren Bundesstellen, erstellt.

www.seco.admin.ch/merkblatt-fluoralkylsilanol

 

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Informationsbroschüre Chemikalien im Detailhandel

In Form eines Tischkalenders ist die neue Informationsbroschüre entstanden und richtet sich an Verkaufspersonen im Detailhandel. Der Steller zeigt die wichtigsten Pflichten bei der Abgabe gefährlicher Chemikalien an private Verwenderinnen auf.

Für den Verkauf werden die wichtigsten Anforderungen und Aufgaben erläutert, welche bei Produkten mit besonderen Gefahren ausgelöst werden.

Anhand einiger Beispiele von betroffenen Haushalt- und Hobbyprodukten werden wesentliche Inhalte für das obligatorische Beratungsgespräch aufgezeigt. Sie sollen den Verkaufspersonen als Behelf für die Information der Kundinnen und Kunden dienen.

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