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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Erstellt am 05.02.2024

Bevorstehende Gesetzesänderungen

In dieser Übersicht wurden durch das Kantonale Labor Zürich einige wichtige Änderungen zusammengestellt: Bevorstehende Gesetzesänderungen.

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Silberpatrone, Silberstab und ähnliche Mittel für die Desinfektion von Badewasser (Spa, Whirlpool,usw.)

Für die Wasserdesinfektion von Spa und Whirlpools werden oft auch Silberstäbe angeboten und eingesetzt. Sie wirken wie Desinfektionsmittel und fallen deswegen unter die Biozidprodukteverordnung. Damit diese in der Schweiz legal verkauft werden können, müssen sie durch die Behörden zugelassen sein. Weiterführende Informationen siehe Artikel vom 30.11.2023  Aktuell (admin.ch).

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Nationale Kampagne Aktivchlor

Zwischen der Herstellung und der Verwendung von Aktivchlorprodukten gibt es eine Reihe von Faktoren, die den Abbau des Aktivchlors beschleunigen können. Analysen aus dem Jahr 2022 zeigen, dass die Aktivchlorkonzentration bei fast der Hälfte der Produkte zu niedrig war: Kampagnenbericht Aktivchlor

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Nationale Marktkontrollkampagne Pflanzenschutzmittel für Private 2022

Im Jahr 2022 haben der Bund und die Kantone eine schweizweite Kontrollkampagne durchgeführt. Dabei haben sie das im Handel für Private zugängliche Sortiment an Pflanzenschutzmitteln (PSM) unter die Lupe genommen. Von fast 6000 kontrollierten Produkten wurden 6% als nicht-konform beanstandet und das Angebot in den Verkaufsstellen entsprechend bereinigt.

Marktkontrolle PSM für Private

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Informationsbroschüre "Herbizid- und Biozidverbot auf Strassen, Wegen und Plätzen"

Pflanzenschutzmittel (PSM) gefährden die Umwelt. Sie dürfen beruflich oder gewerblich nur unter der Anleitung von Personen verwendet werden, die eine spezielle Fachbewilligung besitzen. Zudem dürfen sie nicht überall eingesetzt werden. Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvertilgungsmitteln) ist auf und entlang von Strassen, Wegen und Plätzen sowie in einem 50 cm breiten Streifen auf beiden Seiten dieser Flächen seit vielen Jahren ganz verboten.

Die neue Broschüre richtet sich in erster Linie an Fachpersonen der öffentlichen Verwaltung und Unterhaltdienste in Gemeinden und Kantonen. Sie informiert über das Herbizid-¬ und Biozidverbot auf Wegen, Strassen, Plätzen, Terrassen und Dächern, zeigt alternative Unterhaltsmethoden und mögliche Umgestaltungen auf und enthält Tipps für eine aktive Kommunikation gegenüber der Bevölkerung und anderen Akteuren.

Titel Version Beschreibung Download
pdf Herbizid- und Biozidverbot auf Strassen, Wegen und Plätzen Informationsbroschüre Download Preview

 

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Merkblatt zu Fluoralkylsilanol-Verbindungen

Der Umgang mit Fluoralkylsilanol-Verbindungen kann zu akuten Gesundheitsschädigungen oder Hospitalisierungen von Arbeitnehmenden führen. Aus diesem Grund wurde vom SECO ein Merkblatt in enger Zusammenarbeit mit der SUVA, unter Berücksichtigung der Kommentare der gemeinsamen Anmeldestelle für Chemikalien sowie weiteren Bundesstellen, erstellt.

www.seco.admin.ch/merkblatt-fluoralkylsilanol

 

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Informationsbroschüre Chemikalien im Detailhandel

In Form eines Tischkalenders ist die neue Informationsbroschüre entstanden und richtet sich an Verkaufspersonen im Detailhandel. Der Steller zeigt die wichtigsten Pflichten bei der Abgabe gefährlicher Chemikalien an private Verwenderinnen auf.

Für den Verkauf werden die wichtigsten Anforderungen und Aufgaben erläutert, welche bei Produkten mit besonderen Gefahren ausgelöst werden.

Anhand einiger Beispiele von betroffenen Haushalt- und Hobbyprodukten werden wesentliche Inhalte für das obligatorische Beratungsgespräch aufgezeigt. Sie sollen den Verkaufspersonen als Behelf für die Information der Kundinnen und Kunden dienen.

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Chemikalien - Gesetzesänderungen und Fristen 2023

Im Jahr 2023 treten eine Reihe neuer Bestimmungen im Chemikalienrecht in Kraft und verschiedene Übergangsfristen laufen ab.

Das Kantonale Labor Zürich hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen und Links zu weiterführenden Informationen bereitgestellt:

Gesetzesänderungen 2023

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Revision Merkblätter

Wegen der im Mai 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Chemikalienrechts waren diverse Inhalte von Merkblättern der chemsuisse nicht mehr aktuell.

Dies betraf insbesondere die Informationen zu den Alt- und Neustoffen, den Sprachanforderungen für die Kennzeichnung und die Ausnahme für milchsäurehaltige Zubereitungen bei der Gruppe 2.

Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe «Merkblätter» diverse Dokumente überarbeitet.

Dies sind die angepassten Merkblätter:

  • A01 Hersteller und Importeure
  • A06 Abgabe von Chemikalien - Übersicht
  • A07 Online-Verkauf von Chemikalien
  • A08 Import von Chemikalien zur gewerblichen Verwendung
  • A14 Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • B01 Stoffe in Verkehr bringen
  • C06 Selbstkontrolle
  • C07 Definition der Chemikaliengruppen
  • D01 Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien
  • D03 Fahrzeugbatterie trocken
  • D04 Herstellung, Import und Abgabe von Pfeffersprays
  • D05 Ätherische Öle - GHS-CLP
  • D06 Inverkehrbringen von Aerosolpackungen
  • D08 Kennzeichnung von Biozidprodukten
  • D09 Zement und zementhaltige Produkte
  • D11 Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen/Gemischen
  • D12 MDI-haltige Produkte
  • D13 Biozide Wirkstoffe an Fassaden
  • D16 Textil- und Reinigungsmittel in Verkehr bringen
  • S02 Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien durch Dienstleister
  • Übersicht über die Merkblätter

Die angepassten Merkblätter sind nun auf der Website der chemsuisse aufgeschaltet. 

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Ausnahme für Milchsäure

Bei der letzten Revision der ChemV (Chemikalienverordnung) wurde im Anhang 5 eine Ausnahme beschlossen, wonach milchsäurehaltige Zubereitungen trotz des Gefahrenhinweises H314 "Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden" nicht in die Gruppe 2 fallen.
Sie können daher in Selbstbedienung und ohne Sachkenntnisnachweis abgegeben werden.
Da solche Produkte aufgrund der 15. ATP (Anpassungen an den technischen Fortschritt) der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) nun mit H314 gekennzeichnet werden müssen aber trotzdem ohne die damit verbundenen Auflagen vermarketet werden dürfen, ist möglicherweise mit einer gewissen Verwirrung im Handel zur rechnen.

Deshalb wurde das Merkblatt C07 "Definition der Chemikaliengruppen" angepasst.
Sie finden das Merkblatt C07 in der neuen Version 7.1 vom Juli 2022 hier: www.chemsuisse.ch/merkblaetter.

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