Neues Merkblatt «Online-Verkauf von Chemikalien»
Beim Versandhandel bzw. beim Verkauf von Chemikalien über Webshops gelten besondere Vorschriften. Weil die Kunden die Etiketten der Produkte vor den Kauf nicht selbst betrachten können, sind im Webshop oder im Katalog entsprechende Angaben zu jedem angebotenen Produkt vorgeschrieben. Die besonderen Abgabevorschriften (für Produkte der Gruppen 1 und 2) müssen auch beim Versand der Produkte eingehalten werden. Die rechtlichen Vorgaben beim Handel mit chemischen Produkten sind vielen Betreibern von Webshops noch nicht bekannt.
Die Chemsuisse hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem BAG und der POST ein Merkblatt zum Online-Verkauf von Chemikalien erarbeitet. Damit steht nun ein Dokument zur Verfügung, welches den Betreibern entsprechender Webshops die erforderlichen Angaben und Hilfestellungen liefert.
Das Merkblatt ist auf der Website der Chemsuisse in der Rubrik Merkblätter aufgeschaltet:
www.chemsuisse.ch > Merkblätter > Merkblatt A07
direkter Link: http://www.chemsuisse.ch/files/71/DE-Branchenorientierte-Merkblaetter/919/Merkblatt-A07.pdf
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Die Umstellung auf das Globally Harmonized System (GHS) für die Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien erreicht den Endspurt. Ab dem 1. Juni 2017 dürfen nur noch Produkte verkauft werden, die nach dem neuen System etikettiert sind. Das Kantonale Labor Zürich hat wichtige Informationen dazu zusammengestellt:
Gegenstände können besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Das sind chemische Verbindungen mit besonders gefährlichen Eigenschaften und diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. Die unter REACH als besonders gefährlich identifizierte Stoffe sind in einer Kandidatenliste und die Kriterien für die Aufnahme sind in Artikel 57 der REACH-Verordnung festgehalten.
Die Merkblätter der Version 6 wurden einer generellen Überarbeitung unterzogen. Auf allen Merkblättern wurden die Verknüpfungen zu den Bundesämtern angepasst!