Kantonale Fachstellen für Chemikalien Services cantonaux des produits chimiques Servizi cantonali per i prodotti chimici
Chemikalien - Gesetzesänderungen und Fristen 2021
Im Jahr 2021 werden einige neue Bestimmungen des Chemikalienrechts in Kraft treten und diverse Übergangsfristen ablaufen. In dieser Übersicht des Kantonalen Labors Zürich sind die wichtigsten dieser Änderungen zusammengestellt und Links zu weiterführenden Informationen aufgeführt:
Flyer zu Händedesinfektionsmitteln im öffentlichen Bereich
In vielen Einkaufszentren, Läden, Bahnstationen, Bildungseinrichtungen etc. werden alkoholische Desinfektionsmittel zur Verwendung durch Kunden oder Passanten zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht sind die Abgeber solcher Desinfektionsmittel verpflichtet, die Verwenderinnen und Verwender über deren gefährlichen Eigenschaften zu informieren. Zusammen mit dem Bundesamtamt für Gesundheit hat die chemsuisse das Informationsblatt « Händedesinfektionsmittel in öffentlichen Bereichen» herausgegeben. Das Informationsblatt richtet sich an alle öffentlich zugänglichen Betriebe und Einrichtungen, die im Rahmen der COVID-19 Bekämpfung Händedesinfektionsmittel zur Verwendung durch Kunden oder Passanten bereitstellen. Es beinhaltet unter anderem Informationen dazu, welche Punkte bei der Auswahl des geeigneten Desinfektionsmittels zu berücksichtigen und wie die Desinfektionsmittel korrekt zu kennzeichnen sind.
Vorsorge gegen den Coronavirus (COVID19): Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel nur noch bis am 31.08.2020 gültig
Die Ausnahmezulassungen vom 28. Februar 2020 und 09. April 2020 für Hand- und Flächendesinfektionsmittel auf Alkoholbasis sowie Flächendesinfektionsmittel auf Aktivchlorbasis sind bis zum 31. August 2020 gültig.
Link zur Allgemeinverfügung für Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis: Verfügung Alkoholbasis Link zur Allgemeinverfügung für Desinfektionsmittel auf Aktivchlorbasis: Verfügung Aktivchlor
Desinfektionsmittel, die gestützt auf die Allgemeinverfügungen vom 28.02.2020 und 09.04.2020 unter den festgelegten Auflagen bis zum 31. August 2020 hergestellt oder importiert werden, dürfen bis am 28. Februar 2021 in Verkehr gebracht und an Endverbraucherinnen abgegeben werden (Abverkaufsfrist). Die berufliche und gewerbliche Verwendung solcher Biozidprodukte gilt, unter Vorbehalt eines Verfalldatums, unbefristet.
Link zur Allgemeinverfügung zum Erlass von Abverkaufsfristen Allgemeinverfügung
Für Desinfektionsmittel, die den Allgemeinverfügungen vom 28.02.2020 und 09.04.2020 entsprechen und ab dem 01. September 2020 hergestellt oder importiert werden, muss ein entsprechendes Zulassungsgesuch bei der Anmeldestelle Chemikalien eingereicht werden.
Link zu Hinweisen und Erläuterungen zur Zulassung von alkoholischen Desinfektionsmitteln Anmeldestelle
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Sommerzeit - Campingzeit!
Ein endloser Sternenhimmel, ein loderndes Lagerfeuer, Schlangenbrot und nervende Mückenstiche gehören zu einem erfolgreichen Erlebnis beim Campieren. Aber birgt ein solches Abenteuer auch Gefahren? Informationen des Tox Info Suisse.
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Vorsorge gegen den Coronavirus (COVID19): Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis
Damit der gesteigerte Bedarf an Desinfektionsmitteln in der Bevölkerung gedeckt werden kann, hat die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit, des Bundesamts für Umwelt und des Staatssekretariats für Wirtschaft eine Allgemeinverfügung für Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis (Ethanol, Propanol) erlassen. Das bedeutet, dass alkoholische Desinfektionsmittel sofern sie den Vorgaben der Allgemeinverfügung entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind, ohne Zulassung verkauft werden dürfen. Die Allgemeinverfügung ist bis am 31.08.2020 gültig. Möchten Sie das Desinfektionsmittel darüber hinaus und ohne Unterbruch verkaufen, muss frühzeitig ein entsprechendes Zulassungsgesuch bei der Anmeldestelle Chemikalien eingereicht werden.
Nationale Marktkontrollkampagne Biozidprodukte 2017-2018
Biozidprodukte dürfen nur dann vertrieben oder beruflich verwendet werden, wenn sie konform mit der Biozidprodukteverordnung in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen einer nationalen Marktkontrolle wurden 2017 und 2018 127 Biozidprodukte überprüft. Nur 12 der 127 kontrollierten Produkte waren rechtskonform auf dem Markt. Den ausführlichen Bericht des Bundesamtes für Gesundheit in den Sprachen d, f, i und e finden Sie hier: Bericht Biozide
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Duftkerzen
Wohlriechende Duftkerzen in allen Trendfarben schmücken und beduften Wohnräume nicht nur zur Weihnachtszeit. Sie sorgen für eine passende Stimmung, nähren Seele und Geist. Kerzen besiegen unangenehme Gerüche und schmeicheln mit ihrem unwiderstehlichen Duft unserer Nase. Sie sind Überbringer geheimer Botschaften und verschönern mit ihrer Anwesenheit jede Festtafel. Aber können Kerzen auch krank machen?
Im Jahr 2019 werden einige neue Bestimmungen des Chemikalienrechts in Kraft treten und diverse Übergangsfristen ablaufen. In dieser Übersicht des Kantonalen Labors Zürich sind die wichtigsten dieser Änderungen zusammengestellt und Links zu weiterführenden Informationen aufgeführt:
Tierpräparate, wie sie oft in Lehr- und Schausammlungen anzutreffen sind, wurden bis in die 1980er Jahre mit arsentrioxid- und quecksilberhaltigen sowie anderen Bioziden zum Schutz vor Schadinsekten behandelt. Das Kantonale Laboratorium Bern hat mit Simulationsversuchen die Arsen- und Quecksilberbelastung an Tierpräparaten und im Umgebungsstaub untersucht und aus diesen Erkenntnissen Empfehlungen erarbeitet.
In der Luft stabile Kältemittel werden über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Für den Vollzug der ChemRRV sind die kantonalen Fachstellen für Chemikalien zuständig. Diese führen zwischen Herbst 2018 und Frühling 2019 schweizweit Besuche bei Importeuren von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen durch.
Ergänzend dazu sind Informationsveranstaltungen für Fachleute aus den Bereichen Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen geplant. Diese richten sich an Klima- und Kälteplaner, Importeure, Hersteller, Kälte- und Klimatechniker, Wärmepumpen-Spezialisten, Installateure und Service-Fachleute. Weitere Interessierte sowie Behörden sind dazu herzlich eingeladen.