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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Rubrik Begriffsdefinition

Wie lautet die genaue Definition des gewerblichen Endverbrauchers? Ist damit der Verkäufer also Detailhändler gemeint?

Im Chemikaliengesetz (ChemG Art. 2) wird der gewerbliche Endverbraucher wie folgt definiert. Der gewerbliche Endverbraucher ist jede natürliche oder juristische Person, die Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände in der Schweiz bezieht, um sie zu Erwerbszwecken, im Rahmen der Ausbildung oder zu Forschungszwecken verwendet.
Der Verkäufer oder Detailhändler ist im Sinne des ChemG ein Händler, also eine natürliche oder juristische Person, die Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände in der Schweiz bezieht und unverändert gewerblich abgibt.