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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Rubrik Import

Wer darf Chemikalien importieren?

Dürfen wir als Firma chemische Produkte aus dem Ausland beziehen? Wie zum Beispiel Hände- und Flächendesinfektionsmittel (Sterillium, Bacillol)? Sind die Richtlinien in der Schweiz die gleichen wie im Ausland?

Chemikalien dürfen aus dem Ausland zur beruflichen Verwendung oder zum Weiterverkauf importiert werden. Es sind jedoch spezielle Regelungen zu beachten. Als Importeur sind sie den Herstellern rechtlich gleichgestellt (siehe Merkblatt A01), d.h. die gesetzlichen Regelungen für Hersteller gelten auch für Importeure.
Sie sind verpflichtet die Kennzeichnung sowie das Sicherheitsdatenblatt für die Chemikalie (Stoffe und Zubereitungen) anzupassen. Die Pflichten entfallen, wenn Sie die Chemikalie ausschliesslich zum Eigenbedarf importieren und nicht an Dritte abgeben. Des Weiteren müssen Chemikalien, wenn sie gewerblich in die Schweiz gebracht werden, innert 3 Monaten nach Inverkehrbringen zur Aufnahme in das Produkteregister gemeldet werden. Das Produkteregister dient der Notfallauskunft (siehe Merkblatt A08).
Zusätzliche Regelungen gelten für Biozidprodukte (z.B. Flächendesinfektionsmittel), diese müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden, in der Schweiz zugelassen sein (siehe Merkblatt B03).
Die chemikalienrechtlichen Bestimmungen der Schweiz sind grösstenteils mit denjenigen der EU harmonisiert.