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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Rubrik Ätherische Öle

Sicherheitsdatenblatt notwendig?

Verwende seit kurzem diverse biologische Reinigungsprodukte wie z.B.: XY Universalreiniger auf Orangenöl Basis, Zusammensetzung Ingredients (INCI): aqua, cocoglucoside, alcohol, citrus aurantium dulcis oil, limonene derived from natural ingredients. Ist für dieses Produkt ein Sicherheitsdatenblatt obligatorisch?

Grundsätzlich benötigt das Produkt XY Universalreiniger aufgrund des Inhaltsstoffes "Limonen", der einen Arbeitsplatzgrenzwert aufweist, ein Sicherheitsdatenblatt. Das Sicherheitsdatenblatt ist vom Hersteller oder Importeur zu erstellen. Zusätzliche Informationen finden sich in den Merkblättern A01 und C02.

Sofern das Produkt in der Schweiz vertrieben/verkauft wird, ist der Hersteller verpflichtet das Produkt im Produkteregister der Anmeldestelle für Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit zu melden. Zudem muss dieser auch die Verpackung, die Produktetikette sowie das entsprechende Sicherheitsdatenblatt nach den schweizerischen Vorschriften erstellen.

Der XY Universalreiniger wird unter anderem mit folgenden Eigenschaften beworben: hohe Reinigungskraft, fettlösend und desinfizierend. Biozide (z.B. Desinfektionsmittel oder Produkte die als "desinfizierend" angeboten werden) benötigen eine schweizerische Zulassung (siehe Merkblatt B03). Das erwähnte Produkt wird als "desinfizierend" angeboten und fällt daher in diese Kategorie!