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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Gefahrstoffliste

Derzeit überarbeiten wir die interne Vorlage für die Gefahrenstoffliste. Aus diesem Grund wollte ich mich darüber informieren, welche Inhalte der Gefahrenstoffliste vorgeschrieben sind. Können Sie mir darüber Auskunft geben?

Die Gefahrstoffliste ist in der Schweiz nirgends rechtsverbindlich geregelt.
Typischerweise geht es darum, den Überblick zu behalten, welche Chemikalien (Name) mit welchen gefährlichen Eigenschaften wo und in welchen Mengen gelagert werden. Oft wird eine solche Liste im Zusammenhang mit einem Brandschutzplan oder bei grösseren Betrieben zur Störfallvorsorge erstellt.

Eigenschaften:
- Je nach Zweck des Verzeichnisses werden die Eigenschaften nach Chemikalienrecht (Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2.2) und / oder die Gefahrenklassen nach ADR/SDR (SDB Abschnitt 14) verwendet.

Identifikation:
- Die Kollegen vom Brandschutz möchten oft noch die UN-Nummer des Stoffes / Produktes sehen, weil die Feuerwehr ihre Einsatzakten danach sortiert hat. Die UN-Nummer finden Sie im Sicherheitsdatenblatt (auch Abschnitt 14).

Unter folgendem Pfad finden Sie eine Vorlage der kantonalen Umweltschutzämter für eine solche Liste.

https://awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/betriebe_anlagen_baustellen/betriebe/bewilligungen_genemigungen/lagerung_von_stoffen.html

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